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Kinderschutz

Wir sehen unsere Kitas als familienergänzende und familienerweiternde Einrichtungen. Sie als Familie und Ihr Kind sollen bei uns einen sicheren Ort finden, an dem sie Schutz, Liebe und Wertschätzung erfahren und an dem wir jedem Kind, ihren Familien und allen Mitarbeiter*innen die gleichen Rechte zugestehen und anerkennen.

“Unsere Kitas sind Orte, an denen wir Kinderrechte leben und unserem Schutzauftrag nachhaltig sowie inklusiv nachgehen und ihn umsetzen.“

Dabei berücksichtigen wir kulturelle Hintergründe, Entwicklungsfenster, die körperliche und geistige Entwicklung sowie die Rechte und Bedürfnisse Ihres Kindes auf Unversehrtheit und ein glückliches sowie selbstbestimmtes Leben.

Im Mittelpunkt unseres Schutzkonzepts stehen daher der grenzachtende Umgang, das soziale Lernen sowie der selbstbestimmende Umgang mit dem eigenen Körper. Wir schützen die Intims- und Privatsphäre Ihres Kindes. Grundlage dieses Schutzkonzepts ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Dadurch regeln wir den Umgang in alltäglichen Situationen wie dem Wickeln in der Krippe, Schlaf- und Ruhezeit, aber auch Themen wie Körperkontakt oder Fotografieren im Allgemeinen.

Corinna Scharf Fachberatung Kinderschutzbeauftragte

Corinna Scharf

Fachberatung und
Kinderschutzfachkraft

In unserem Schutzkonzept haben wir unsere Handlungsgrundlagen und Vorgaben zum Kinderschutz zusammengefasst, die folgende Punkte umfassen:
  • Regelmäßige Risikoanalyse inkl. Überprüfung von Alltagssituationen, Abläufen und baulichen Gegebenheiten, die Übergriffe, Grenzverletzungen und Gewalt begünstigen können.
  • Risikosenkung durch präventive Maßnahmen auf Basis der Risikoanalyse sowie Sensibilisierung aller Beteiligten.
  • Minimierung von Risikofaktoren durch u. a. klare Strukturen im Alltag sowie regelmäßige Supervisionen und Begleitung für die pädagogischen Teams und Kita-Leitungen zu Themen wie Interkulturalität, kulturelle Vielfalt, unser Bild vom Kind sowie unsere Elternarbeit durch unsere Fachberatungen, Regionalleitungen und weiterer Supervisoren.
  • Präventionsmaßnahmen wie der Einsatz unserer Verhaltensampel, Sensibilisierung unserer Mitarbeiter*innen durch Schulungen, eine dem Kinderschutz entsprechende Eingewöhnung der Kinder sowie ein strukturiertes Beschwerdemanagement.
  • Durchführen von Intervention, die einem genauen Handlungsleitfaden und einer ausführlichen Dokumentation folgen, sofern dies notwendig ist.
  • Transparente Kommunikation bzgl. Anlaufstellen und Adressen für Beratungsstellen, die u. a. auch auf der Seite der Münchner Hilfenetzwerke des Referats für Bildung und Sport und Sozialbürgerhäuser der Landeshauptstadt München aufgelistet sind. (www.hilfenetzwerke.de)