Kita Luna-Schutzkonzept
1. Leitbild
Die Kita Luna sieht sich als familienergänzende und familienerweiternde Einrichtung. Familien und Kinder sollen bei uns einen Ort finden, an dem sie Schutz, Liebe und Wertschätzung erfahren und an dem wir jedem Kind, den Eltern und Mitarbeiter*innen die gleichen Rechte zu-gestehen und sie anerkennen.
Kita Luna ist ein Ort, an dem wir Kinderrechte leben und unserem Schutzauftrag nachhaltig und inklusiv nachgehen und ihn umsetzen. Dabei berücksichtigen wir kulturelle Hintergründe, Entwicklungsfenster, die körperliche und geistige Entwicklung und die Rechte und Bedürfnisse der Kinder auf Unversehrtheit und ein glückliches und selbstbestimmtes Leben. Im Folgenden haben wir unsere Handlungsgrundlagen und Vorgaben zum Kinderschutz in der Kita zusammengefasst.
1.1. Gesetzliche Grundlagen
Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gefahren für ihr Wohl. Das ist sowohl in verschiedenen nationalen als auch internationalen Gesetzen festgeschrieben. Folgende gesetzliche Rahmenbedingungen liegen unserem pädagogischen Verständnis und der täglichen Arbeit zugrunde:
- die UN-Kinderrechtskonvention, die die eigenen, unveräußerlichen Grundrechte des Kindes festschreibt
- die EU-Grundrechtecharta, die den Anspruch des Kindes auf Schutz, Für-sorge und Beteiligung regelt
- das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das vorbeugende und intervenierende Maßnahmen zum aktiven Schutz von Kindern formuliert
- das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SBG VIII), welches den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung festlegt
- das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (§ 9b BayKiBiG), dass das Vorgehen bei Bekanntwerden einer Gefährdung für uns als Kindertageseinrichtung regelt
- der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP), der mit Leitfäden zur Basiskompetenzvermittlung und Partizipation einen großen präventiven Stellenwert besitzt
1.2. Rahmenbedingungen
Die Kita Luna ist ein privater Träger von Kindertageseinrichtungen, der sich in einem offenen Konzept und qualifizierter sprachlicher Bildung von der aktuellen Betreuungslandschaft differenziert.
Unsere zwölf Einrichtungen im Stadtgebiet München bieten Platz für insgesamt 941 Kinder zwischen acht Wochen und zehn Jahren. Wir legen großen Wert auf eine gleichbleibende und hohe Qualität der Pädagogik. Dabei fördern wir die eigene Kompetenz, Autonomie und das Selbstbewusstsein als Grundlage von Prävention und Kinderschutz.
Gemeinsam mit unserem Team schaffen wir einen sicheren Ort für die uns anvertrauten Kin-der und Familien.
Darüber hinaus vernetzen wir uns aktiv mit Partnereinrichtungen, Organisationen und Institutionen oder beteiligen uns in Gremien, die sich für den Schutz und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
2. Risikoanalyse
Wir verstehen Kita Luna als einen Ort, an dem sich die uns anvertrauten Kinder sicher fühlen und frei entfalten können. Daher überprüfen wir kontinuierlich sämtliche Alltagssituationen, Abläufe und baulichen Gegebenheiten, die Übergriffe, Grenzverletzungen und Gewalt begünstigen können. Mit dem Wissen um diese Orte und Situationen und dem Bewusstsein um mögliche Gefahren, können wir präventive Maßnahmen ergreifen und uns immer wieder sensibilisieren, um das Risiko für die Kinder zu minimieren.
2.1. Risikofaktor: Räumliche Gegebenheiten
Unsere Einrichtung besitzt verschiedene Aktionsräume, die entsprechend ihrer Funktion aus-gestattet sind und den Kindern als Spiel- und Lernräume offenstehen. Ergänzt werden diese durch mehrere, verschlossene Abstellräume, die nur von den Pädagogen betreten werden dürfen. Der Flurbereich steht den Kindern ebenfalls als Erfahrungsraum offen und muss entsprechend beaufsichtigt werden.
Für alle Räume gilt:
- sie sind kindersicher ausgestattet.
- Sämtliche Ausstattungs- und Spielgegenstände befinden sich in einem einwandfreien Zustand.
- Defekte Spielmaterialien werden umgehend aussortiert.
- Die Hochebenen werden regelmäßig inspiziert.
- Für Krippenkinder ungeeignete Materialien sind außer Reichweite verstaut.
- Für jeden Raum gibt es feste Verhaltensregeln, die mit den Kindern gemeinsam aufgestellt wurden.
- Es werden nur so viele Räume geöffnet, dass jederzeit die Aufsichtspflicht eingehalten werden kann
- Schwer einsehbare Ecken und Bereiche sind bekannt und werden entsprechend berücksichtigt.
- Abstellkammern und Nebenräume müssen verschlossen sein und dürfen nicht von Kindern betreten werden.
- In hauswirtschaftlichen Bereichen, den Personalräumen, Elternbereichen und den Personal- und Besuchertoiletten dürfen sich keine Kinder aufhalten. Diese Räume müssen verschlossen oder mit einem Drehknauf gesichert sein.
- Der Windfang und Eingangsbereich sind mit einem elektronischen Schließsystem gesichert und müssen stets verschlossen bleiben. Fluchttüren sind alarmgesichert.
- Die Türen zu den Funktionsräume haben Glasfenster und sind von außen einsehbar.
Außengelände und Garten
Unsere Einrichtung hat ein großzügiges und einladendes Außengelände, dass von den Kindern täglich genutzt wird.
Es gilt:
- Täglich finden Gartenkontrollen statt, bei denen wir auf giftige Pflanzen, fremde Ge-genstände, Müll und den einwandfreien Zustand der Gartengeräte achten.
- Das Gartentor muss stets verschlossen bleiben.
- Die Pädagog*innen positionieren sich so, dass alle Bereiche eingesehen werden können; insbesondere der Eingangsbereich.
- Alle Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten sind uns bekannt.
- Es dürfen sich keine fremden Menschen am Zaun aufhalten, mit den Kindern reden oder Dinge über den Zaun reichen.
- Uns ist bewusst, dass Anwohner*innen und Spaziergänger*innen Einsicht in den Garten haben.
- Beim Plantschen im Garten ist zu beachten, dass die Kinder Badebekleidung tragen und keine Genitalien zu sehen sind.
2.2. Risikofaktor: Strukturelle Gegebenheiten und Abläufe
Bring- und Abholsituation
Während unserer festen Bring- und Abholzeiten können die Eltern unsere Einrichtung durch das elektronische Schließsystem selbstständig betreten und verlassen.
Für die Bring- und Abholsituationen gilt:
- Eltern können die Einrichtungen nur während der festen Bring- und Abholzeiten selbst-ständig betreten
- Es gibt einen Check-In-Dienst, bzw. Spätdienst, der die Kinder registriert, Informationen entgegennimmt und festhält und die Abholberechtigungen kontrolliert.
- Eltern sollen sich so kurz wie möglich in der Einrichtung aufhalten und dabei keinen Kontakt zu anderen unbegleiteten Kindern aufnehmen.
- Die Spielräume dürfen von den Eltern nicht betreten werden, um den Kindern einen Schutz- und rückzugsraum zu bieten.
- Besucher*innen und Handwerker*innen sollen sich nach Möglichkeit vorher anmelden. Das gesamte Team wird hierüber schriftlich informiert.
- Wir kontrollieren jeden, der die Einrichtung betritt.
- Fremde Personen dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in der Einrichtung bewegen.
Schlafensituation
- Jedes Kind kann seinem Bedürfnis nach Ruhe und Entspannung jederzeit nachgehen.
- Kein Kind wird zum Schlafen gezwungen. Schlafende Kinder werden von uns nicht geweckt
- Die Räume sind während der Schlafens- und Ruhezeit abgedunkelt, sodass sie von außen nicht einsehbar sind.
- Jedes Kind hat zu jeder Zeit die Möglichkeit seinem Bedürfnis nach Ruhe und Entspannung nachkommen können. Wir zwingen keine Kinder zum Schlafen, und wecken diese auch nicht.
- Die Kinder entscheiden selbst, ob sie sich ausziehen und im Body schlafen wollen. Für das Ausziehen und Hinlegen nehmen wir uns viel Zeit.
- Während des Schlafens werden die Kinder weder am Kopf noch am Rücken gestreichelt, wenn sie sich dies nicht wünschen
- Während des Schlafens werden die Kinder von uns nicht unbeaufsichtigt gelassen.
Wickel- und Toilettensituation
Wir unterstützen die Kinder bei pflegerischen Tätigkeiten, wie dem Toilettengang, Wickeln, dem Eincremen mit Sonnencreme oder dem Naseputzen.
Es gilt:
- Die Kinder entscheiden selbst, welche Unterstützung sie von welchem Pädagog*innen benötigen.
- Kinder werden ausschließlich im geschützten Rahmen, in den Kinderbädern umgezogen
- Jedes Kind darf jederzeit selbstständig ins Bad gehen. Es informiert den Päda-gog*innen, der dann regelmäßig prüft, dass alles in Ordnung ist.
- Die Kinderbäder sind von außen nicht einsehbar. Gleichzeitig ist die Türe jederzeit zu öffnen oder auch bei Wickelzeiten ein Türspalt offen zu halten.
- An der Tür hängt ein Schild, dass anzeigt, ob das Bad besetzt ist.
- Halten sich Kinder in den Bädern auf, dürfen diese nicht von Eltern, einrichtungsfremden Personen, den Hauswirtschaftskräften und Kurzzeitpraktikant*innen betreten werden.
- Während der Wickelzeiten halten sich nach Möglichkeit zwei Pädagog*innen im Bad auf.
- Wenn ein Kind außerhalb der Wickelzeit gewickelt wird, wird von dem Pädagogen Bescheid gegeben und gegebenenfalls nach einem gewissen Zeitraum kontrolliert.
- Es gibt einen Wickelplan, anhand dessen nachzuvollziehen ist, welcher Pädagog*innen wann und welches Kind gewickelt hat. Dieser wird ein Jahr zur Dokumentation aufbewahrt.
- Während des Tages kann es immer wieder zu unbeaufsichtigten Eins-zu-Eins-Situationen kommen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass dies nicht der Fall ist.
2.3. Risikofaktor pädagogisches Personal
Bei Kita Luna achten wir auf eine wertschätzende Zusammenarbeit und eine gemeinsame Wertekultur.
Es gilt:
- Wir legen großen Wert auf eine wertschätzende und offene Kommunikation
- Wir leben eine offene Fehlerkultur und geben uns gegenseitig ehrliches Feedback
- Auf unangemessenes und grenzverletzendes Verhalten weisen wir uns gegenseitig hin.
- 14-tägig finden Teamsitzungen statt, in denen auch Fallbesprechungen ein fester Bestandteil sind
- Alle sechs Wochen bieten wir Supervisionen mit externen Supervisor*innen an.
- Es finden regelmäßig fest vorgeschriebene Mitarbeitergespräche und Feedbackgespräche statt.
- Wir bilden uns regelmäßig weiter, um unser Verständnis für entwicklungspsychologische Vorgänge und unsere Handlungskompetenz zu erweitern.
- Das Regionalleitungsteam und die Kinderschutzfachkraft dürfen jederzeit angesprochen und kontaktiert werden. Die Kontaktdaten hängen offen im Personalraum aus.
- Es gibt ein Beschwerdemanagementsystem, dass jedem*r Mitarbeiter*in bekannt ist. Ein entsprechender Ordner befindet sich im Personalraum.
- Das Vorgehen beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung ist den Mitarbeiter*innen bekannt. Ein entsprechender Ordner befindet sich im Personalraum
- Es gibt festgeschriebene Aufgabenbeschreibungen, Abläufe, Zuständigkeiten und Kommunikationswege, die jedem*r Mitarbeiter*in bekannt sind.
- Das Leitungsteam koordiniert den Tagesablauf. Alle, für den pädagogischen Alltag, relevanten Informationen hängen offen und übersichtlich im Personalraum aus.
- Soweit möglich soll sich kein*e Mitarbeiter*in über einen längeren Zeitraum allein mit Kindern aufhalten.
- Jährlich finden anonyme Mitarbeiter- und Vorgesetztenumfragen, sowie Elternumfragen statt.
- Die Fachberatung und das Regionalleitungsteam überprüfen in unregelmäßigen Ab-ständen, mindestens einmal im Monat die Umsetzung der Qualitätsstandards und Ab-läufe vor Ort.
- Die Kita Luna Kinderschutzbeauftragte ist jederzeit erreichbar und kann beratend hin-zugezogen werden.
- Einmal jährlich wird ein umfassendes Qualitäts-Audit durchgeführt.
- Angebote mit externen Therapeut*innen finden nach Möglichkeit im Kinderdienst statt. Es sind aber auch Eins-zu-Eins-Situationen möglich. Wichtig ist daher, dass das Kind das Angebot freiwillig annimmt, wir im guten Austausch mit den Therapeut*innen sind und uns ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorliegt.
- Individualbegleitungen sind nie alleine mit dem KInd
Bewerber*innen und neue Mitarbeiter*innen
Nach einer intensiven Vorauswahl laden wir geeignete und interessierte Bewerber*innen zu einem persönlichen Gespräch in unsere Einrichtung ein.
- Bereits im Bewerbungsprozess machen wir den Stellenwert von Kinderschutz und einer partizipativen Haltung bei Kita Luna deutlich.
- Wir achten auf eine anerkannte und geeignete fachliche Qualifikation und eine persönliche und fachliche Haltung des*r Bewerbers*in
- Ein aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist Grundvoraussetzung für die Anstellung
- Jede*r neue Mitarbeiter*in erhält am ersten Tag eine Mitarbeitermappe, in der sämtliche Abläufe, Regeln und unser Verhaltenskodex in verschiedenen Situationen festgehalten sind.
- Ein erfahrener Mentor begleitet den neuen Mitarbeiter*ie die ersten Wochen, stellt ihn den Kindern vor erklärt Abläufe und Besonderheiten
- In den ersten Tagen erhält der neue Mitarbeiter alle Belehrungen und muss sich umgehend in das Schutzkonzept einarbeiten.
- Es gibt einen festen Einarbeitungsplan und regelmäßig festgeschriebene Gespräche.
Notwendige körpernahe Aktivitäten/ Nähe und Distanz
Wir legen großen Wert auf die Beziehungsqualität zu den Kindern und achten stets auf einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz. Um die Sensibilität für dieses Thema zu schärfen, ist dies regelmäßig Bestandteil in den Teamsitzungen und Mitarbeitergesprächen.
Wir legen achten auf folgende Punkte:
- Wir sind stets ein*e verlässliche*r Gesprächspartner*in, nehmen uns Zeit und begeben uns auf Augenhöhe.
- Wir hören aktiv zu, achten feinfühlig auf Signale und ermutigen Kinder Zeichen zu setzen.
- Wir nehmen uns Zeit während der Eingewöhnung, bis das Kind Orientierung im Haus und Vertrauen zu den Pädagog*innen hat.
- Wir achten auf die Intim- und Privatsphäre, insbesondere beim Umziehen, Wickeln, Toilettengang und bei der Benutzung der Portfolioordner.
- Fotos von den Kindern werden nicht veröffentlicht. Bilder von den Kindern werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Eltern gemacht und nur für den internen Ge-brauch und das Portfolio verwendet.
- Wir achten darauf, dass Eltern und Besucher*innen keine Bilder von den Kindern machen und keine Aushänge abfotografieren. Das Pädagogische Personal nutzt aus-schließlich Aufnahmegeräte und Speichermedien der Einrichtung.
- Alle Kinder werden mit Ihrem Vornamen angesprochen. Wir verwenden keine Kosenamen und Verniedlichungen.
- Küssen und Tätscheln der Kinder wird in jeder Form unterlassen.
- Wir spenden den Kindern Zuwendung und Trost und nehmen uns Zeit, wenn sie es wünschen.
- Kinder dürfen nur auf den Arm und auf den Schoß genommen werden, wenn sie dies ausdrücklich wünschen und danach fragen.
- Ein „Nein“ wird in jeder Situation akzeptiert.
- Bei Kita Luna entscheiden die Kinder selbst ob und was sie Essen möchten. Sie nehmen sich die einzelnen Komponenten selbstständig und müssen nicht probieren, wenn sie das nicht wünschen.
- Persönliche Beziehungen werden vermieden.
2.4. Weitere Risikofaktoren in unserer Einrichtung
Neben den bereits aufgeführten Risikofaktoren konnten wir während unserer Risikoanalyse folgende weitere Faktoren identifizieren, die ein besonderes Gefahrenpotential für das Wohl der uns anvertrauten Kinder bergen:
- Sprachbarrieren
- Persönliche Biografie (z.B. Krankheit, Flucht, Trauma,…)
- Ausartende Spielsituationen
- Nicht altersentsprechendes Verhalten
- Besonders herausforderndes Verhalten und kindlicher Unmut
- Doktor-Spiele
- Eine große Altersspanne zwischen den Kindern
- Psychisch belastete Eltern und Mitarbeiter
- Persönliches Stressempfinden, Überforderung und Personalmangel
3. Minimierung von Risikofaktoren
3.1. Unternehmenskultur
Die Kita Luna gehört zur Bildungsgruppe von AcadeMedia. Wir können dadurch auf eine starke Verwaltung zurückgreifen, die die Einrichtungen und Leitungen in Verwaltungsabläufen entlastet und stärkt. Die Leitungen können dadurch mehr Zeit für die Abläufe in der Kita auf-bringen, die Strukturen umsetzen und den Kinderschutz überwachen und vorantreiben. Durch unseren klaren Rahmen können wir im Tagesablauf durch Strukturen und Vorgaben Kinderschutz sicherstellen, sensible Bereiche sichtbar machen und auf diese ein verstärktes Augenmerk legen. Unsere Teams und Leitungen werden fortlaufend durch Fachberatungen, die Regionalleitung und ihren Stellvertreter und mehrere Supervisoren begleitet, beraten und betreut.
Es sind feste Besprechungsabläufe und Termine vorhanden und vorgegeben, um so in einem fortlaufenden Austausch miteinander zu sein.
Unsere Unternehmensstrukturen sind klar geregelt. Es gibt für jeden eine feste Stellen- und Aufgabenbeschreibung, die durch To-do-Listen und unser umfangreiches Qualitätshandbuch ergänzt werden. Dadurch schaffen wir für alle Beteiligten klare Vorgaben und einen verbindlichen und verlässlichen Rahmen, in dem die Bildung und Betreuung der uns anvertrauten Kin-der sichergestellt werden können.
All unsere Vorgaben und Entscheidungen orientieren sich konsequent am Wohl und Schutz des Kindes.
3.2. Interkulturalität und kulturelle Vielfalt
In unseren Kita Luna Einrichtungen sind alle Familien mit ihren Kindern herzlich willkommen. Wir freuen uns über die kulturelle Vielfalt und sehen diese als Bereicherung für uns alle. In unseren pädagogischen Teams arbeiten Mitarbeiter*innen aus verschiedenen Kulturen. Das kann im Alltag für die Kinder hilfreich sein, da in einer vertrauten Sprachweise gesprochen wird, oder einfach nur, weil die-*derjenige ähnlich aussieht. Weiterführend wird im Laufe eines Kindergartenjahres immer wieder in den pädagogischen Teams, in Fallbesprechungen, in Fachberatungen diskutiert, wie auf die kulturellen Besonderheiten eingegangen werden kann, damit die Kinder und Familien nicht nur einen sicheren und wertschätzenden Rahmen erfahren, sondern sich auch geschützt fühlen. Ganz selbstverständlich wird der Umgang mit Religionen und Kulturen gelebt. Hierfür befinden sich in den Funktionsräumen Materialien wie Bücher und Spielzeuge, die die Kinder selbstständig wählen können. So entstehen aus den Impulsen der Kinder Projekte, die die Kultur und Vielfalt der Kinder sichtbar machen. Eltern können im Kindergarten zum Beispiel Geschichten vorlesen, Spiele oder Essen aus ihrer Kultur vorstellen und authentisch den Kindern nahebringen. Feste runden dann diese Projekte ab. Die Kinder gewinnen dadurch Sicherheit im Umgang mit Neuem und gegebenenfalls Unbekanntem.
Verschiedene Kulturen lassen auch alle Beteiligten die Erfahrung machen, dass der Umgang mit dem Kind in anderen Ländern nicht nur kulturell, sondern auch gesetzlich anders geregelt ist. Deshalb gehen wir sowohl sensibel als auch klar mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland um. Die Leitungen und Bezugspädagog*innen klären die Familien hier-über auf. Wir thematisieren dies in Elterngesprächen und gehen mit dem Thema kulturelle Vielfalt und kulturelle Gepflogenheiten wertschätzend und klar um.
3.3. Kinder mit und von Behinderung bedroht
Um unseren Schutzauftrag gegenüber mit und von Behinderung bedrohten Kindern nachzukommen, haben wir klare Beobachtungswege, Vorgehensweisen und Verfahren bei Elterngesprächen.
Wir schaffen einen Rahmen, in dem alle Kinder die gleichen Rechte haben und wir uns für diese einsetzen. Für uns ist es selbstverständlich, jede und jeden so anzunehmen, wie sie oder er ist. Kinder untereinander zeigen immer wieder, dass der Mensch von Natur aus nicht ausgrenzt. Wenn sich eine Behinderung oder ein erhöhter Förderbedarf während der Zeit in der Einrichtung zeigt, sehen wir es als unsere Verantwortung und Aufgabe, anhand von Beobachtungen und Dokumentationen sowie anhand unserer regelmäßigen Fachberatungen diese Information den Sorgeberechtigten sensibel und wertschätzend mitzuteilen und sie zu beraten. Miteinander werden dann Wege gefunden, um das Kind bestmöglich im Alltag integrieren zu können. Denn jeder Mensch hat Begabungen und Besonderheiten, die interessant und bereichernd sind. Der selbstverständliche Umgang aller damit zeugt von einem hohen Sicherheitsgefühl.
Eine Kindertagesstätte unseres Trägers nimmt derzeit an dem Modellprojekt „Inklusive Kita“ (MIK) vom Bezirk Oberbayern und der Stadt München teil. Das Projekt will die Start- und Teilhabechancen von Kindern mit Behinderung verbessern. Fachleute für Inklusionsfragen aus dem Bildungsreferat unterstützen die Kitas. Eine besondere finanzielle Ausstattung ermöglicht es den Kitas, für die individuelle, kindbezogene Förderung Pädagog*innen und Therapeut*innen einzusetzen. Darüber hinaus können inklusive Gruppenangebote verwirklicht werden. Ziel ist das Erleben und Lernen des solidarischen Verständnisses von Anderssein ohne Ausgrenzung und Abwertung. Davon profitieren alle Kinder und Erwachsenen und sammeln ganz selbstverständlich inklusive Erfahrungen für ihr Leben. Förderungen in Kita-Abläufe zu integrieren, ist ebenfalls ein Ziel des Projekts, um auch Familien zu entlasten, so-wie eine selbstverständliche Gestaltung des Kita-Alltags durch Kinder mit und ohne Behinderung.
3.4. Mitarbeiterkultur
Unsere Zusammenarbeit in den Teams ist geprägt von Wertschätzung und ressoucenorientierter Führung. Jede*r Mitarbeiter*in kann sich anhand ihrer*seiner Stärken in das Team ein-bringen und den Kita-Alltag mitgestalten. Wir leben bei Kita Luna klare Werte, vertreten diese in den Teams und leben diese im Miteinander. Zu unseren Kernwerten gehören Offenheit, Vielfalt, Wertschätzung und Toleranz. Diese Werte finden sich in jeder Struktur von Kita Luna wieder und prägen unser Bild vom Kind, die Teamkultur, die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und den Austausch und die Kooperation mit externen Stellen.
Unsere Teams setzen sich aus verschiedenen Fachschwerpunkten und Kulturen zusammen und jede*r kann und darf ihre*seine Stärken und Ressourcen in die Arbeit mit einbringen. Wir sehen uns als Ort, an dem jede*r willkommen ist, die*der sich mit unseren Werten identifizieren kann und diese mit uns im Alltag lebt.
Jede*r Mitarbeiter*in hat die gleichen Rechte und wir respektieren hier die Individualität und stärken jede*n Mitarbeiter*in in ihrer*seiner Fachlichkeit und Arbeit.
Die Kita Luna wird durch die Teams zu einem Ort, an dem wir Vielfalt schätzen, tolerant sind, Wertschätzung leben und offen für Neues und jede*n sind, die*der unsere Werte mittragen möchte.
Jede*r Mitarbeiter*in hat klare Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner*innen, um ihre*seine Arbeit gut und sicher auszuleben und gestalten zu können. Hierzu dienen Stellen- und Aufgabenbeschreibungen, Einarbeitungskonzepte, Gesprächsabläufe und Vorgaben. Dadurch versuchen wir Überforderung vorzubeugen und Mitarbeiter*innen Vorgaben und einen Rahmen zu geben, in dem Kinderschutz in den Kitas von allen Seiten durch eine entlastende und gemeinsam gestaltete Arbeitsteilung gelebt werden kann.
Wir bei Kita Luna leben eine offene Fehlerkultur. Uns ist es wichtig, über alle Schwierigkeiten und Hindernisse im persönlichen Bereich und in der Arbeit offen zu sprechen und Fehler als Chance zur Weiterentwicklung zu sehen. Aus dem Grund wird bei uns offen und lösungsorientiert mit Fehlern umgegangen. Wir gehen davon aus, dass jede*r Mitarbeiter*in das Beste gibt und tut, was sie*er kann.
3.5. Bild vom Kind
Mit dem Eintritt in unsere Kindertageseinrichtungen beginnt für die Kinder ein neuer Lebens-abschnitt. Die bisherigen sozialen Beziehungen weiten sich nun auf die Kita aus. Für die Kin-der bedeutet dies einerseits Loslösung von den Eltern, andererseits auch einen Schritt in die Selbstständigkeit und in einen neuen Erfahrungsraum.
Wir sehen das Kind als selbstständigen und mit allen Fähigkeiten ausgestatteten Menschen, der kompetent mit eigenen Wünschen und Ideen auf die Welt kommt. Wir als Pädagog*innen haben den Auftrag, sensibel und achtsam mit dem Kind und seinem Wesen umzugehen.
Jedes Kind bekommt bei uns die Möglichkeit, sich nach seinem Tempo und seinem Plan die Welt und eigene Fähigkeiten anzueignen, und wir begleiten es dabei liebevoll, wertschätzend und kompetent. Wir achten und akzeptieren die Ansätze, wie Kinder sich die Welt erschließen, und sorgen für eine sichere und anregende Umgebung, in der Kinder Wertschätzung erfahren und ihren Weg finden und gehen können.
Kinder erfahren bei uns Mitbestimmung und Partizipation, indem sie selbst entscheiden, wo und mit wem sie ihren Alltag im offenen Haus verbringen. Durch das Instrument der Kinder-konferenz erleben die Kinder die Wirksamkeit und das Ausmaß von Demokratie und Mitbestimmung in der Gemeinschaft.
Kinder sind von Anfang an kompetent und fähig, für sich Entscheidungen zu treffen. Wir als Pädagog*innen orientieren uns bei der Gestaltung des Alltags einzig und allein an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der einzelnen Kinder und beziehen die Lernumgebung und den Sozial-raum in die Planung und Vorbereitung von Angeboten mit ein.
Bei Kita Luna sind alle Kinder willkommen – wir arbeiten inklusiv. Wir möchten, dass die Familien und Kinder bei uns einen Ort erleben, an dem Gleichberechtigung und Gleichheit gelebt werden und jede*r mit ihren*seinen Stärken und Besonderheiten die Gemeinschaft mitgestaltet und formt. Jedes Kind und jeder Mensch ist wertvoll und leistet einen wichtigen Beitrag für eine vielfältige und bunte Gesellschaft.
Kinder sind die Zukunft der Menschheit und wir als Pädagog*innen haben den Auftrag Vielfalt zu vermitteln, jeden Tag Demokratie, Gleichheit und Menschlichkeit mit den Kindern zu leben und Wertschätzung erfahrbar zu machen.
3.6. Elternarbeit
Eltern sind die ersten und wichtigsten Personen im Leben der Kinder. Beim Eintritt in die Kindertageseinrichtung sind sowohl die Familie als auch die Kita gemeinsam für das Wohl der Kinder verantwortlich.
Wir als Einrichtungsteams sehen uns als eine familienergänzende und -unterstützende Institution. Im Vordergrund steht die Herstellung gleichberechtigter Beziehungen, die eine Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita auf Basis gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Wertschätzung ermöglichen. Aus diesem Grund bieten die pädagogischen Kräfte den Eltern ausführliche Informationen über den Tagesablauf, den Alltag in der Einrichtung und den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder an. Die täglichen Tür-und-Angel-Gespräche ermöglichen es sowohl den Eltern als auch den pädagogischen Kräften, individuelle und situationsbedingte Informationen auszutauschen. Dies schafft auf Dauer Sicherheit und Vertrauen im Umgang miteinander. Zum täglichen Geschehen in der Einrichtung steht den Eltern im Bereich des Eingangsbereichs eine Tafel zur Übersicht zur Verfügung. Aus dieser geht hervor, in welchem Raum und mit welchen pädagogischen Kräften die Kinder zusammen waren und was sie gemacht haben. Um nähere Informationen zu bekommen, können die Eltern anschließend direkt die pädagogischen Kräfte ansprechen.
Ein verändertes Verhalten des Kindes sollte sofort besprochen werden. Eltern und pädagogische Kräfte gehen offen miteinander um und sehen sachliche Kritik vor allem als Hilfe an, um gemeinsam Fortschritte bei der Entwicklung des Kindes zu erreichen.
Zusätzlich zu den täglichen Tür-und-Angel-Gesprächen bieten wir einmal jährlich Entwicklungs- und jederzeit nach Bedarf Elterngespräche an. Diese finden außerhalb des Gruppen-geschehens statt. Hier besteht die Möglichkeit, sich über das Wohlbefinden und den Entwicklungsstand des Kindes zu informieren und gegebenenfalls gemeinsame Richtlinien zu finden. Termine für Elterngespräche können direkt, auch kurzfristig, mit dem pädagogischen Personal vereinbart werden.
Im Weiteren bieten wir Elternabende mit verschiedenen thematischen Inhalten an, zum Beispiel am Anfang des Bildungsjahres einen organisatorischen Elternabend mit Elternbeirats-wahl. Eltern erhalten die Möglichkeit, einen Elternbeirat zu wählen, der die Anliegen, Ansichten, Interessen, Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen der Elternschaft und ihrer Kinder vertritt. Der Elternbeirat steht der Einrichtung beratend und unterstützend zur Seite. Bei den Aufgaben und dem Umfang der Zusammenarbeit nehmen wir Bezug auf Art. 14 BayKiBiG Elternbeirat.
Über aktuelle Themen und Belange werden die Eltern sowohl per Elternbrief an der Informationswand im Eingangsbereich, im Elternnewsletter als auch per E-Mail unterrichtet.
Um unsere tägliche Arbeit besser kennenlernen zu können, bieten wir den Eltern die Möglichkeit zur Hospitation. Die Termine müssen im Vorfeld mit der Einrichtungsleitung vereinbart werden.
Um Kontakte und Beziehungen, sowohl zwischen dem pädagogischen Personal und den El-tern als auch zwischen den Eltern untereinander zu fördern, bieten wir regelmäßig Bastel-nachmittage, Feste und Feiern sowie ein „Elterncafé“ an.
Die Eltern haben darüber hinaus auch Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Planung und Durch-führung von verschiedenen Projekten, Festen und Feiern.
Für die Eltern der Kinder, die zum September neu in der Kita starten, bieten wir einen Kennenlernnachmittag meist im Mai/Juni an, an dem sie die Möglichkeit erhalten, die anderen neuen Eltern sowie die pädagogischen Kräfte kennenzulernen und offene Fragen zu klären.
Um die Zufriedenheit der Eltern und damit gleichzeitig die Qualität unserer Arbeit zu überprüfen, findet jährlich eine schriftliche Elternbefragung statt.
Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Elternhaus und unserer Einrichtung ist von besonderer Wichtigkeit, denn das Interesse und die Mitarbeit der Eltern machen es uns leichter, unsere Arbeit zu realisieren und unsere Ziele zu erreichen.
Wenn wir Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern bemerken, werden diese dokumentiert, intern besprochen und bei Erhärtung mit einer insoweit erfahrenen externen Fachkraft besprochen. Daraus resultierend, wenn dies der Entlastung der Situation dient, werden die nächsten Schritte offen und klar mit den Eltern besprochen. Wir vermitteln bei Bedarf die Eltern an Familienberatungsstellen und helfen beim Schaffen von integrativen Plätzen, wenn dies für das Kind die beste Lösung ist. Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung gibt es ein klares internes Vorgehen, das für alle verpflichtend vorgegeben ist.
Eltern haben bei Fragen und Hinweisen zum Kinderschutz jederzeit die Möglichkeit sich vertrauensvoll an die Einrichtungsleitung zu wenden oder unser Beschwerdeverfahren zu nutzen. Darüber hinaus ist unsere Elternbetreuung telefonisch und per E-Mail ein verlässlicher Ansprechpartner für alle Eltern und Besucher. Im Elternbereich ist ein Aushang mit den Kontakten unserer Kinderschutzfachkraft, sowie der Fachaufsicht der Stadt München verfügbar.
4. Prävention
4.1. Sexualerziehung und Bildung
Kinder sind von klein auf neugierig und erforschen ihre Welt mit allen Sinnen. Bei Kita Luna kann sich jedes Kind angenommen fühlen und eine Geschlechtsidentität entwickeln. Wir sind uns unseres kulturell geprägten Geschlechterbildes bewusst und schaffen für die Kinder einen Ort, an dem sie ohne Grenzen weibliche oder männliche Rollenbilder leben und ausprobieren können, ohne Angst haben zu müssen, dafür diskriminiert zu werden. Mädchen wie auch Jungen können verschiedene Geschlechterrollen annehmen und durch das spielerische Aus-probieren die eigene Persönlichkeit entdecken.
Um dies zu leben, müssen Ängste und Sorgen aufrichtig in den Teams besprochen werden, um eine offene Haltung den Kindern gegenüber in der Findung der Geschlechteridentität zu schaffen und leben zu können.
Wir schaffen Räume und Rückzugsmöglichkeiten für alle Kinder jeglicher Altersspanne, damit Kinder im Spiel kindliche Sexualität entdecken und ausprobieren können. Wir unterscheiden klar in der Bewertung zwischen kindlicher Sexualität und erwachsener Sexualität und sprechen dies auch deutlich bei Sorgen von Eltern und anderen Erwachsenen an. In unseren Funktionsräumen stehen den Kindern bewusste Rückzugsmöglichkeiten, die in verschiedenen Ebenen mitintegriert sind zur Verfügung. In diesen können Sie sich jederzeit zurückziehen und gleichzeitig sind alle Pädagog*innen geschult hier genauer hinzuschauen. Ebenfalls schaffen wir Räume während Projekten sich selbst und seinen Körper kennenzulernen und ein gutes Gefühl zum eignen Körper zu lernen. In Kinderkonferenzen und kleineren/größeren Kindergruppen besprechen wir das Thema im Kindergarten und Hort und legen dabei Regeln im Umgang mit dem eigenen und fremden Körper fest.
Kinder haben das Recht, in einem geschützten Rahmen ihren Körper kennenzulernen. Hierfür erarbeiten wir in den Teams das Thema und besprechen die Regeln dazu. Mit den Kindern werden dann diese klaren Regeln für Doktorspiele besprochen und der Raum geschaffen das sich die Kinder sicher fühlen. Diese Regeln sind in unserem Schutzkonzept und in der pädagogischen Konzeption für alle Beteiligten einsehbar und für alle verpflichtend einzuhalten. Kindliche Sexualität braucht einen klaren und sicheren Raum, um sich gesund zu entwickeln. Bei Ängsten von Eltern bleiben wir klar und klären auf, damit die kindliche Sexualität nicht mit erwachsener Sexualität verwechselt wird. Hierfür gibt es klare Regeln und Grenzen, die wir regelmäßig in den verschiedenen Gremien besprechen. Wichtig ist uns das die Kinder den Raum haben sich mitzuteilen und lernen das Sie über ihren Körper bestimmen.
4.2. Die offene Arbeit
Durch die offene Arbeit räumen wir den Kindern die Möglichkeit ein, sich in frei gewählten Spielgruppen mit selbstgewählten Aktivitäten zu befassen. Wir haben keine Stammgruppen und Gruppenräume, sondern alle Kinder, die die Einrichtung besuchen, sind eine Gemeinschaft. In der Früh werden je nach Kinderzahl und Ankommen der Kinder die Aktionsräume geöffnet und die Kinder entscheiden, in welchem Raum, mit welchen Kindern und mit welcher pädagogischen Kraft sie spielen möchten. Nach dem gemeinsamen Morgenkreis und Frühstück wählen die Kinder wieder eigenständig die Aktionsräume, in denen sie spielen möchten.
Die pädagogischen Kräfte sind jeden Tag fest einzelnen Aktionsräumen zugeteilt und die Kin-der wählen nach eigenem Interesse, eigener Neigung und eigenem Entwicklungsfenster täglich die Aktionsräume aus, in denen sie spielen und sich aufhalten möchten. In den verschiedenen Aktionsräumen finden neben dem Freispiel und den Schwerpunkttagen kleine Angebote wie Bilderbuchbetrachtung, Portfolioarbeit mit den Kindern, kreative Angebote usw. statt. Zusätzlich ist am Vormittag das Freispiel im Garten fest verankert. Durch die selbstgewählten Räume und Aktivitäten sind eine gestiegene Spielfreude, Engagement und Begeisterung bei den Kindern sowie eine Erhöhung von Konzentration und Aufmerksamkeit zu beobachten. Zusätzlich haben die Kinder die Möglichkeit, ihren Bewegungsdrang, der gerade in den ersten Entwicklungsjahren eines Kindes die Basis für seine ganzheitliche Förderung und Entwicklung ist, auszuleben. Zum Mittagessen treffen sich alle Kinder und für die Ruhezeit gehen sie je nach Bedürfnis zum Schlafen in Schlafräume oder für eine Geschichte in einen dafür vorbereiteten Raum. Nach der Ruhezeit findet wieder eine Öffnung der Räume statt und nach der gemeinsamen Brotzeit gehen wir in den Garten oder öffnen erneut die Aktionsräume.
Besonders hervorzuheben in der offenen Arbeit ist die Partizipation der Kinder, durch die sie als aktive Gestalter und Akteure ihrer Umgebung von uns wahrgenommen werden. Wir vertrauen auf die Entwicklungspotenziale jedes einzelnen Kindes und darauf, dass jedes Kind durch seine selbstinitiierten, gesteuerten und geregelten Situationen optimale Lernvorausset-zungen für seine persönliche Entwicklung findet. Gerade die Öffnung nach innen bietet den Kindern eine Vielzahl von Möglichkeiten zur individuellen Entwicklung. Damit werden in großem Maße auch die kindliche Selbstentscheidung und Selbstständigkeit gefördert und unter-stützt.
Wir haben keine Stammgruppen, sondern zuständige Pädagog*innen. Die innere Öffnung ermöglicht allen Kindern, den pädagogischen Kräften, aber auch den Eltern, sich gegenseitig kennenzulernen. Dies hat den Vorteil, dass das Kind im Falle eines Ausfalls seiner*seines Ansprechpartnerin*partners auch allen anderen pädagogischen Kräften vertraut. Es entfällt so-mit die Fixierung des Kindes auf eine Person. Kinder wählen selbst, mit welcher pädagogischen Kraft sie gerade zusammen sein wollen.
Weiterhin profitieren durch diese Öffnung nach innen sowohl die Kinder als auch die pädagogischen Kräfte von den sich ergänzenden Stärken und Kompetenzen sowie den unterschiedlichen Persönlichkeiten. Durch die Altersmischung der Kinder wird ihnen ermöglicht, voneinander zu lernen, verschiedene Beziehungen einzugehen, Verantwortung für jüngere Kinder zu übernehmen, Vorbilder zu suchen und selbst ein Vorbild zu sein.
Die klaren Strukturen in Form von Ritualen im Tages- und Wochenablauf (Wochenplanung) sowie die genaue Raumverteilung und Verantwortung geben den Kindern die so wichtige Orientierung und Sicherheit im Tagesablauf.
Durch unsere Arbeit möchten wir die Kinder ein Stück auf ihrem Weg begleiten und ihre mitgebrachten Fähigkeiten fördern. Wir holen jedes Kind dort ab, wo es mit seinen Fähigkeiten steht, mit dem vollen Vertrauen in seine Lernkompetenzen und Leistungsfähigkeit.
Gleichzeitig sind im offenen Konzept die Türen geöffnet und Kinderschutz ist so durch die offenen Räume sehr gut umzusetzen und Mitarbeiter*innen sind nie über einen längeren Zeitraum allein mit einer Gruppe von Kindern.
4.3. Eingewöhnung
Die Eingewöhnung ist ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit und dient der Entwicklung einer Beziehung zwischen Kind und pädagogischem Personal. Eine emotional sichere Beziehung zur*zum Pädagogin*Pädagogen ist die wichtigste Voraussetzung für das weitere Lernen und die Bildung des Kindes: „Ohne Bindung keine Bildung“. Aus diesem Grund geben wir uns zur Eingewöhnung so viel Zeit, wie das Kind benötigt. Wir orientieren uns immer in erster Linie an den Bedürfnissen des Kindes. Zusätzlich versuchen wir über eine gute Beziehung zu dem Kind das Vertrauen aufzubauen, dass das Kind zukünftig mit allen Ängsten, Fragen und schwierigen Situationen zu uns Pädagog*innen kommt und offen ohne Angst mit uns spricht.
Wenn ein Kind in die Einrichtung aufgenommen wird, ist es in den ersten Wochen unser Ziel, es so sanft wie möglich an seine neue Umgebung, seine neuen Spielkamerad*innen und an seine neuen Betreuungspersonen zu gewöhnen. Durch eine schrittweise und dem einzelnen Kind angepasste, langsame Eingewöhnung ermöglichen wir dem Kind und seinen Eltern, ein Vertrauensverhältnis zu uns aufzubauen.
Damit die Eingewöhnung als positive Erfahrung erlebt wird, ist es wichtig, die Bedürfnisse aller Beteiligten, des Kindes, der Eltern und des Teams zu respektieren und zu berücksichtigen.
Um die Eingewöhnung individuell gestalten und planen zu können, findet im Vorfeld das Eingewöhnungsgespräch statt. Dieses Gespräch dient dem Kennenlernen und dem Informationsaustausch zwischen Eltern und Kita. Hierbei stehen das Kind und seine Gewohnheiten im Vordergrund. Außerdem werden offene Fragen geklärt. Wir versuchen eine gute Beziehung zu den Eltern aufzubauen, um auch zukünftig offen über alle Inhalte und Fragen mit ihnen in den Austausch zu kommen und auch schwierige Inhalte besprechen zu können.
Die Eingewöhnung findet in unseren Einrichtungen als eine Kombination aus dem „Münchner“ und dem „Berliner“ Eingewöhnungsmodell statt.
Die Eingewöhnungszeit dauert grundsätzlich zwischen drei bis sechs Wochen bei Kinderkrippenkindern und zwei bis drei Wochen bei Kindergartenkindern. Daher ist es wichtig, dass sich die Eltern genügend Zeit einplanen, bevor sie wieder dem Berufsleben nachgehen.
Zusätzlich zu unserem Eingewöhnungskonzept bieten wir für neue und jüngere Kinder das Patensystem an, bei dem ein älteres Kind aus der Kita die Eingewöhnung mit dem Pädagogen mitbegleitet, um das Ankommen Kinder zu unterstützen.
In der Eingewöhnungsphase achten wir vor allem in den ersten Wochen und Monaten darauf, dass neuen Kinder Raum und Zeit haben in Ruhe anzukommen. Hierzu werden jeweiligen Altersgruppen Krippe und Kindergarten die Möglichkeit gegeben in ihrem jeweiligen Bereich sich zurückzuziehen und der Tagesablauf wird in der Zeit dementsprechend nach den Bereichen Krippe und Kindergarten geplant und unterschieden. Nach und nach im Laufe des ersten Halbjahres werden die Kinder im Freispiel und Garten zusammengeführt. Wir nehmen uns bewusst viel Zeit, damit die Kinder sicher ankommen können. Krippenkinder sind bei uns nie unbeaufsichtigt mit älteren Kindern in einem Raum. Die Hort Kinder haben aufgrund der Schule und Hausaufgaben im Tagesablauf weniger Berührungspunkte mit den Kita Kindern und bereichern am Nachmittag vor allem das Freispiel im Garten und in einzelnen Funktionsräumen.
4.4. Verhaltensampel
Unsere interne Verhaltensampel soll ein Wegweiser für unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen sein, um das eigene Verhalten und das Verhalten von anderen, besser einschätzen und reflektieren zu können.
Jede Kita Luna Einrichtung bespricht diese Ampel einmal im Jahr und passt diese an das Team und die aktuellen Gegebenheiten in der Einrichtung an.
Fachlich korrektes Verhalten
Umgang und Kommunikation
• Wir achten auf einen grenzachtenden Umgang, das soziale Lernen sowie den selbstbestimmenden Umgang mit dem eigenen Körper.
• Wir setzen angemessene pädagogische Grenzen.
Umgebung
• Wir achten auf eine vertrauensvolle Umgebung, in der Kinder von sich aus zu Wort kommen möchten, wir ihnen zuhören und sie sich selbstbestimmt und partizipativ entwickeln.
• Bei drohender Gefahr darf das Kind zum Schutz vor sich selbst und zum Schutz anderer aus der Situation entfernt werden (z.B. das Kind läuft auf die Straße, das Kind wirft mir schweren Gegenständen auf andere Personen).
• Dem Kind kann eine Auszeit in Begleitung eines Erwachsenen gegeben werden.
Haltung und Verhalten
• Wir nehmen individuelle Bedürfnisse der Kinder wahr, beobachten und handeln danach.
• Das Nähe- und Distanzverhältnis aller Beteiligter im Kitaalltag wird gewahrt.
• Grundwerte: Wertschätzung, auf Augenhöhe sprechen, Respekt, Akzeptanz, positive Grundhaltung
• Wir bitten um Pause in schwierigen Situationen.
Grenzverletzungen
Umgang und Kommunikation
• Grenzverletzungen im Kommunikationsverhalten (z.B. nicht ausreden lassen, Verniedlichungen und Kosenamen, laut gegenüber Kindern werden, Schimpfwörter verwenden, lästern, unangemessene Konsequenzen durchführen, Hierarchie ausnutzen)
• Grenzverletzungen der Privatsphäre (z.B. ungefragt an der Windel riechen; Kinder ohne zu fragen anfassen; Material zerstören; Wickelsituation stören)
Haltung und Verhalten
• Gefühle der Kinder nicht wahrnehmen
• Grenzverletzungen im Beziehungsverhalten (z.B. lügen, Regeln willkürlich ändern, die Matratze des schlafenden Kindes beim Schlafen bewusst verschieben, impulsive Aussagen machen)
• Pädagogisches Fehlverhalten (z.B. Kinder überfordern/ unterfordern, Kinder klein machen oder bloßstellen „wenn du noch nicht richtig sitzen kannst, gehst du zu den Babys in die Krippe“, das Kind im Mittagskreis drannehmen, obwohl es sich nicht meldet)
Grenzüberschritte
Umgang und Kommunikation
• gegen den Willen des Kindes handeln z.B. wickeln obwohl das Kind nein gesagt/ gezeigt hat; am Arm ziehen; den Stuhl mit dem Kind, ohne zu fragen, verschieben
• körperliche Grenzüberschreitungen (z.B. anspucken; schütteln; schlagen; schubsen; fixieren; gegen den Willen auf den Schoß nehmen; grob anfassen; Türen knallen)
• sexuelle Grenzüberschritte (z.B. Intimbereich berühren; nicht altersgerechter Körperkontakt; küssen; beim Schlafen streicheln ohne Aufforderung)
• psychische Grenzüberschritte (z.B. Angst machen; bedrohen; erpressen; lächerlich machen; ausschließen; abwertend reden; anschreien; Konflikte vor Kindern austragen; Schnuller oder Kuscheltier entziehen; Bestrafung; Mobbing)
• Verletzung der Privats- / Intimsphäre (z.B. Fotos von Kindern ins Internet stellen; offene Toilettentüren; das Kind ohne Einwilligung wickeln; das Kind ohne Einwilligung auf den Schoß nehmen; auf die Matratze des Kindes dazulegen)
Umgebung
• das Kind mit in „erwachsene“ Räume nehmen (z.B. Personalraum, Büro, Elternzimmer, Toilette)
• das Kind mit minderjährigen oder nicht aufsichtspflichtsbeauftragten/ fremden Personen allein lassen
Haltung und Verhalten
• dem Kind eine Meinung/Handeln überstülpen
• sich nicht an unser Schutzkonzept halten
• pädagogisches Fehlverhalten (z.B. strafen, schlagen, Entzug von Grundbedürfnissen, rassistische Aussagen)
4.5. Beobachtung und Dokumentation der Lern- und Entwicklungsprozesse
Die Beobachtung und Dokumentation der Aktivitäten und Verhaltensweisen von Kindern ist ein zentraler Punkt in der täglichen Arbeit und ein wichtiges Instrument, um unserem Schutz-auftrag den Kindern gegenüber nachzukommen.
Beobachten und Dokumentieren bedeutet, das Augenmerk auf die Details des kindlichen Entwicklungsverlaufs zu legen, um Fortschritte, Veränderungen sowie auch Interessen, Vor-stellungen und Kompetenzen bemerken und festhalten zu können.
Um die Entwicklungsschritte zu beobachten und zu dokumentieren, arbeiten wir für die Kinderkrippenkinder mit der wissenschaftlich überprüften Entwicklungstabelle nach Prof. Dr. Kuno Beller. Für die Kindergartenkinder werden PERIK und die Beobachtungsprotokolle SISMIK und SELDAK als Spracherhebungsbögen verwendet. SISMIK und SELDAK werden zusätzlich im vorletzten Kindergartenjahr für die Erhebung der Kinder im „Vorkurs Deutsch 240“ eingesetzt. Um diese Beobachtungsinstrumente als professionelle Grundlage für die Entwicklungsgespräche zu verwenden, werden die Kinder in regelmäßigen Abständen gezielt beobachtet. Zusätzlich finden spontane Beobachtungen in der Phase des individuellen Lernens statt. Der Entwicklungsstand und die vorhergegangenen Entwicklungsschritte eines je-den Kindes werden von Anfang an in unseren Einrichtungen in Form eines „Portfolios“ erfasst. Werden bei einem Kind Auffälligkeiten im Verhalten und in der äußeren Erscheinung festgestellt, so werden diese bei uns dokumentiert und im Team und der Fachberatung besprochen und das weitere Vorgehen festgelegt. Grundlage unseres Handelns in Fällen, in denen wir eine Kindeswohlgefährdung vermuten, sind die schriftlichen und mündlichen Beobachtungen und Dokumentationen der Pädagog*innen.
4.6. Inklusion
Wenn wir feststellen, dass ein Kind in seiner Entwicklung besondere Unterstützung benötigt, ist es als Erstes wichtig, genau zu beobachten, Unterstützungsmöglichkeiten herauszufinden und zu besprechen, wie und in welcher Form diese in den Alltag integriert werden können. Wichtig ist es, alle Maßnahmen mit den Eltern gemeinsam zu erarbeiten, um das Bestmögliche für das Kind zu erreichen. Dies kann zum Beispiel eine Eingliederungshilfe durch therapeutische Fachdienste sein. Dadurch können wir es dem Kind erleichtern oder gar ermöglichen, am Alltag in der Einrichtung teilzunehmen. Wichtig ist uns dabei immer, ressourcenorientiert mit dem Kind, den Eltern und den therapeutischen Fachdiensten zusammenzuarbeiten: „Welche Fähigkeiten hat das Kind und wo können wir an diese anknüpfen?“ Weiterhin ist die Arbeit im Team von großer Bedeutung: „Wie gehen wir damit um?“, „Welche Philosophie wollen wir verfolgen?“ Dem Schaffen einer positiven Atmosphäre für das Thema „Inklusion“ im Team kommt hier besondere Bedeutung zu.
Alle Hilfen für das Kind werden in den pädagogischen Alltag eingebettet und finden nicht isoliert davon statt. Wir vermitteln Eltern zu externen Fachdiensten, wenn wir nicht mehr weiter-helfen können. Dies bezieht sich auch auf Beratungsstellen zur Hilfe bei der Erziehung wie zum Beispiel das Referat für Bildung und Sport, Fachärztinnen*Fachärzte, Therapeut*innen, Familientherapeut*innen und Beratungsstellen der Jugendhilfe.
4.7. Unser Schutzkonzept zur Sicherung der Rechte der Kinder und zur Wahrung der Intim- und Privatsphäre nach dem Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG
In unserer pädagogischen Konzeption sind die folgenden Regeln zum Umgang mit Kindern klar verankert und alle Mitarbeiter*innen müssen sich an diese halten.
Im Mittelpunkt unseres Schutzkonzepts stehen der grenzachtende Umgang, das soziale Lernen sowie der selbstbestimmende Umgang mit dem eigenen Körper. Wir schützen die Intim- und Privatsphäre der Kinder. Grundlage dieses Schutzkonzepts ist das Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG. Wir schaffen in unserer Einrichtung eine vertrauensvolle Umgebung, in der Kinder von sich aus zu Wort kommen möchten, wir ihnen zuhören und sie sich selbstbestimmt und partizipativ entwickeln. Wir geben den Kindern die Möglichkeit und den Raum zur Partizipation. Durch unsere Öffnung nach innen schaffen wir den Kindern im Alltag vielfältige Möglichkeiten, selbstbestimmt ihren Alltag zu gestalten. Hierbei achten wir zusätzlich auf die Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder gemäß § 99 SGB IX (Eingliederungshilfe, ehemals § 53 SGB XII). Wir beobachten und achten darauf, wie wir je nach Entwicklungsstand der Kinder oder geistigem und körperlichem Handicap die Mit- und Eigen-bestimmung fördern und nicht Entscheidungen über die Kinder hinweg fällen. Hier muss das pädagogische Team individuelle Wege finden, um Gehör und Beteiligung zu schaffen. Dazu dienen uns auch Instrumente der Beobachtung, aus denen wir die Bedürfnisse der Kinder herausarbeiten können.
Um die Rechte und den Schutzauftrag gegenüber den Kindern erfüllen zu können, sind die gesamtpädagogische Leitung und Fachberatung Ansprechpartner für Kinder, Eltern und alle pädagogischen Kräfte. Sie sind dafür verantwortlich, dass der Schutzauftrag und Kinder-schutz gegenüber den Kindern eingehalten und umgesetzt werden und dass für die Kinder ein Umfeld geschaffen wird, in dem sie Partizipation erleben und leben können. Kinder lernen bei uns, ihre eigenen Bedürfnisse zu erkennen und zu befriedigen. Wir bestärken sie darin, „Nein“ zu sagen, wenn sie etwas nicht möchten. Bei der Umsetzung des Kinderschutzes halten wir uns an die „Münchner Vereinbarung zum Kinderschutz“ gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII. Intern verwenden wir zur Abklärung und besseren Beobachtung unseres Vorgehens die Beobachtungsbögen zur Dokumentation und zum Vorgehen nach § 8a Schutzauftrag und Kindeswohlgefährdung von Kita Luna.
Im Weiteren haben wir im Team Verhaltensregeln im Umgang mit den Kindern erarbeitet, um ihre Intim-/Privatsphäre zu bewahren und zu schützen.
Wir achten beim Wickeln darauf, dass
- die Kinder nur vom pädagogischen Team gewickelt werden (nicht von Kurz-zeit-Praktikant*innen, Hospitant*innen, Individualbegleitungen oder anderen Eltern). Eine Ausnahme bilden Jahrespraktikant*innen, die die Kinder nach der Kennenlernphase wickeln dürfen.
- neue Mitarbeiter*innen zu Beginn fragen, ob die Kinder von ihnen gewickelt werden möchten.
- die Türen geschlossen sind und ein Schild mit folgender Aufschrift an der Tür hängt: „Bitte nicht stören, wir werden gerade gewickelt.“/„Wir gehen gera-de auf die Toilette.“
- Kinder, die gerade eine neue Windel bekommen, gefragt werden sollen, ob andere Kinder zuschauen dürfen.
- in der Eingewöhnungsphase zunächst ein Elternteil das Kind im Beisein der*des Pädagogin*Pädagogen wickelt. Im Laufe der Eingewöhnung wickelt dann die*der Pädagogin*Pädagoge das Kind und die Eltern schauen zu, bis dann die*der Pädagogin*Pädagoge das Kind allein wickelt.
- beim Säubern und Eincremen der Kinder Handschuhe getragen werden.
- ein „Nein“ eines Kindes akzeptiert wird.
Wir achten beim An- und Ausziehen darauf, dass
- die Kinder nicht nackt durch die Einrichtung oder den Garten laufen.
- wir den Kindern beim Baden Schwimmwindeln, Windeln oder Badebekleidung anziehen.
- wir den Kindern die Möglichkeit bieten, sich selbst an- oder auszuziehen, und ihnen lediglich unsere Hilfe anbieten.
- die Kinder nur vom pädagogischen Team an- und ausgezogen werden (nicht von Kurzzeit-Praktikant*innen, Hospitant*innen, Individualbegleitungen oder anderen Eltern).
- neue Mitarbeiter*innen zu Beginn fragen, ob die Kinder von ihnen an- oder ausgezogen werden möchten.
- beim Umziehen oder Duschen der Kinder die Türen geschlossen sind und ein Schild mit folgender Aufschrift an der Tür hängt: „Bitte nicht stören, wir werden gerade gewickelt.“/„Wir gehen gerade auf die Toilette.“
Wir achten beim Fotografieren darauf, dass
- wir keine Fotos machen, auf denen die Genitalien der Kinder zu sehen sind.
Wir achten beim Körperkontakt mit einem Kind darauf, dass
- wir es nicht küssen.
- wir es nur dann auf den Schoß oder in den Arm nehmen, wenn es signalisiert, dass es dies möchte.
- wir ein „Nein“ des Kindes akzeptieren.
Wir achten beim Schlafen und der Ruhezeit darauf, dass
- jedes Kind nach seinem eigenen Bedürfnis sich ausruhen oder schlafen kann.
- wir ein Kind beim Einschlafen nur streicheln, wenn es das möchte.
- wir schlafende Kinder nicht durch Körperkontakt wecken und ihr Bedürfnis nach Ruhe und Schlaf akzeptieren.
Wir achten auf die Regeln für Doktorspiele der Kinder
- Jedes Mädchen und jeder Junge bestimmt selbst, mit wem sie*er Doktorspie-le spielt.
- Ein „Nein“ von einem anderen Kind muss akzeptiert werden.
- Kein Mädchen und kein Junge tut einem anderen Kind weh.
- Es werden keine Gegenstände in Körperöffnungen eingeführt.
- Größere Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben bei Doktorspielen nichts zu suchen.
Wir achten darauf, dass unsere Eltern/Hospitant*innen/Kurzzeit-Praktikant*innen, Individualbegleitungen
- Kinder nicht einfach hochheben.
- ein Kind nur dann auf den Arm oder den Schoß nehmen, wenn das Kind es selbst möchte.
- Kinder nicht mit eigenem Fotoapparat oder Handy/Smartphone fotografieren.
- nicht allein mit Kindern im Raum gelassen werden.
- die Verschwiegenheitserklärung/Verhaltensanweisungen unterschreiben und die Regeln einhalten.
Wir achten bei Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern gemäß § 99 SGB IX (Eingliederungshilfe, ehemals § 53 SGB XII) darauf, dass
- wir Wege finden, dass diese Kinder entsprechend ihren Möglichkeiten mit-bestimmt den Alltag mitgestalten können.
- ein „Nein“, auch in nonverbaler körperlicher Ablehnung ausgedrückt, akzeptiert und in besonderer Form angenommen wird.
- wir Möglichkeiten der Mitbestimmung und Äußerung auch nonverbal durch pädagogisches Handeln und Feingefühl schaffen.
- wir in besonderem Maß die Intimsphäre und Privatsphäre der Kinder achten und auf Grundlage dieses Schutzkonzepts handeln.
- wir für diese und alle Kinder, die die Einrichtung besuchen, gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme durch pädagogische Standards und Handeln schaffen.
Bei Grenzüberschreitungen
- vom Kind ausgehend, zeigen wir dem Kind Grenzen auf, wenn es zu weit geht.
- vom Personal ausgehend, werden die Einrichtungsleitung sowie die gesamtpädagogische Leitung umgehend informiert, sobald ein Verdacht nahe-legt, dass ein Kind einen besonderen Hilfebedarf hat. Das Vorgehen in solchen Fällen richtet sich nach der Münchner Grundvereinbarung zu § 8a und § 72a SGB VIII.
4.8. Beschwerdemanagement und Partizipation im Kita-Alltag für alle Beteiligten
In unseren Einrichtungen haben wir vielfältige Möglichkeiten der Beschwerdeerfassung und Beschwerdeaufnahme für Kinder, Eltern und Personal.
Durch die Öffnung nach innen haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Anliegen und Wünsche an jede*n Mitarbeiter*in, die*der in der Einrichtung arbeitet, zu richten. Sie sind nicht nur auf eine pädagogische Kraft festgelegt, sondern können Kontakt zu allen Mitarbeiter*innen auf-nehmen. Dadurch können Beschwerden über andere Mitarbeiter*innen vonseiten der Kinder offen angesprochen werden.
In der offenen Arbeit bei Kita Luna können die Kinder selbstbestimmt ihren Tag mitgestalten, indem sie beispielsweise selbst entscheiden, in welchem Raum, mit welchen Kindern und Pädagog*innen sie die Freispielzeit verbringen möchten. Die Kinder bestimmen selbst, an welchen Angeboten sie teilnehmen möchten, und können nach ihren Interessen den Tag bei uns in der Kita mitgestalten.
Bei den Mahlzeiten entscheiden die Kinder selbst, was und wie viel sie essen möchten. Ein-mal im Monat können die Kinder ein Wunschessen bestimmen, das vom Koch in der Kita frisch zubereitet wird.
Durch unseren Schwerpunkt „Sprache“ ist es uns ein Anliegen, im Alltag mit den Kindern in einem engen sprachlichen Dialog zu sein und den Kindern den Raum für Fragen und Antworten zu geben. Wir nehmen die Kinder ernst. Die Teams werden hierzu von der Einrichtungsleitung oder der Fachkraft für Sprache angeleitet und geschult.
Die Kinder können in der wöchentlichen Kinderkonferenz Themen bearbeiten, Beschwerden abgeben und gemeinsam Lösungen finden. Für Kindergartenkinder findet einmal im Monat eine Leitungssprechstunde statt, in der die Kinder im Vieraugengespräch mit der Einrichtungs-leitung ihre Themen, Beschwerden und Anliegen vortragen können. Sie schreibt ein Protokoll über das Gespräch und bearbeitet die Themen und Beschwerden der Kinder mit dem Team.
Die Mitarbeiter*innen haben alle sechs bis acht Wochen eine Supervision mit einer externen Fachkraft und können ihre Anliegen und Beschwerden hier bearbeiten. Einmal im Jahr findet eine anonyme Mitarbeiterbefragung statt, deren Auswertung mit dem Team besprochen und bearbeitet wird.
Jederzeit ist die Einrichtungsleitung vertrauensvolle*r Ansprechpartner*in für die Mitarbeiter*innen und auch das gesamtpädagogische Team kann bei Beschwerden für ein Gespräch kontaktiert werden.
Die Eltern werden jährlich zu ihrer Zufriedenheit befragt und können ihre Wünsche, Anliegen, Beschwerden etc. mitteilen. Die Einrichtungsleitung nimmt die Beschwerden der Eltern sehr ernst. Weiterhin bieten wir den Eltern jederzeit Elterngespräche an. Das gesamtpädagogische Team ist jederzeit kontaktierbar und nimmt Beschwerden seitens der Eltern auf.
Für Hinweise, Anliegen, Ideen usw. ist zudem jeweils ein Elternbriefkasten im Eingangsbereich der Häuser angebracht.
Einmal jährlich wählen die Eltern einen Elternbeirat. Fotos und Kontaktmöglichkeiten der Mit-glieder des Elternbeirats sind für alle Eltern und Besucher*innen gut sichtbar im Eingangsbereich jeder Einrichtung ausgehängt. Der Elternbeirat steht den Eltern für Fragen oder Hinweise zur Verfügung und vermittelt bei Bedarf zwischen den Eltern und der Leitung oder dem Träger. Im Elternbereich ist zudem die Handreichung für Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums offen und für jeden einsehbar ausgelegt.
Wir haben ein internes Beschwerdemanagement-System, bei dem die Eltern, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen ihre Beschwerde schriftlich in einem Beschwerdebogen mitteilen können, den wir bearbeiten.
4.9. Supervision und Fachberatung
Unseren Einrichtungsleitungen stehen neben dem gesamtpädagogischen Team auch mehrere Fachberatungen mit verschiedenen fachlichen Schwerpunkten zur Verfügung.
Im vierzehntägigen Abstand findet eine Fachberatung gemeinsam mit dem gesamtpädagogischen Team, der Einrichtungsleitung und einer Partnereinrichtung statt. Schwerpunkte der Fachberatung sind neben allgemeinen organisatorischen Themen auch fachliche Fragestellungen und Fallbesprechungen.
Regelmäßig werden die Einrichtungen auch von den Fachberatungen aufgesucht. Neben Hospitationen prüfen diese auch die Umsetzung der pädagogischen Konzeption und der vorgegebenen Standards, geben der Einrichtungsleitung eine entsprechende Rückmeldung und stehen für Expertenrat und Hilfestellung zur Verfügung.
Besteht ein besonderer Beobachtungs- oder Handlungsbedarf, können Fachberatung und gesamtpädagogisches Team ebenfalls hinzugezogen werden, um eine weitere, objektivere Einschätzung einzuholen und im gemeinsamen Austausch Lösungsideen zu generieren.
Für jedes Team sind im Abstand von sechs Wochen Supervisionen fest eingeplant. Hier haben die Teams die Möglichkeit, mit Unterstützung und unter Anleitung eines erfahrenen externen Supervisors verschiedene Themen oder Fallbesprechungen zu bearbeiten.
Hierdurch erfahren die Teams eine starke Begleitung und Entlastung in schwierigen und belastenden Situationen, was sich auch im pädagogischen Alltag auswirkt.
Alle Einrichtungsleitungen treffen sich einmal im Quartal, um ebenfalls an einer Supervision teilzunehmen. Neben den Herausforderungen, die die Verantwortung und Führung von Mitarbeiter*innen mit sich bringen, können hier auch Fälle und weitere Themen besprochen werden.
4.10. Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen
Wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung und des Kinderschutzes ist die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen.
Durch unsere Standards im Umgang mit Besuchern und neuen Mitarbeiter*innen stellen wir sicher, dass das Nähe-Distanz-Verhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen stets gewahrt bleibt und sich kein*e Erwachsene*r unbeaufsichtigt bei den uns anvertrauten Kindern aufhält.
Besucher*innen, Individualbegleitungen und Praktikant*innen werden zunächst schriftlich belehrt. Zusätzlich wird ein*e Ansprechpartner*in benannt, die*der ihnen zur Seite steht, um Fragen und Hinweise entgegenzunehmen, und über das Einhalten unserer Standards wacht.
Neue Mitarbeiter*innen erhalten am ersten Tag eine Mitarbeitermappe, in der unser Umgang mit Kindern in verschiedenen Situationen beschrieben ist. Auch sie werden darüber belehrt, dass sie sich in der ersten Woche nicht allein bei den Kindern aufhalten sollen und besonders sensible Bereiche, wie die Sanitärräume, mit Kollegen*innen betreten, wenn sich hier Kinder aufhalten. Die*der neue Mitarbeiter*in wird in den ersten zwei Wochen mit Zustimmung des Kindes und Begleitung des Ansprechpartners, auch in besonders schutzwürdigen Situationen, wie das Wickeln und Umziehen eingeführt. In der zweiten Einarbeitungswoche wird mit Zu-stimmung des Kindes auch die Wickel- und Schlafsituation selbständig und allein begleitet.
Neue Mitarbeiter*innen werden von einer*einem festen Ansprechpartner*in in den ersten Wochen begleitet. Diese*r zeigt nicht nur die Einrichtung, Abläufe und Strukturen, sondern vermittelt auch unsere Standards. Kinder und Mitarbeiter*innen haben so die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und Vertrauen zueinander zu finden.
In den ersten Tagen muss sich die*der Mitarbeiter*in in unsere pädagogische Konzeption und dieses Schutzkonzept einarbeiten. Sie*er wird umfangreich belehrt und muss unter anderem auch der Münchner Grundvereinbarung zu § 8a und § 72a SGB VIII zustimmen.
Regelmäßig finden zusätzlich Gespräche mit der Einrichtungsleitung statt. Mindestens drei sind während des ersten halben Jahres fest vorgeschrieben und werden dokumentiert.
Damit keine wesentlichen Bestandteile während der Einarbeitung ausgelassen werden, findet diese nach einem festen Plan statt und wird schriftlich dokumentiert.
Die*der Mitarbeiter*in nimmt darüber hinaus fortlaufend an Input-Schulungen und Fortbildungen teil, um sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.
4.11. Elterngespräche und Kultur
Als Kindertageseinrichtung legen wir besonders großen Wert auf eine vertrauensvolle und gewinnbringende Erziehungspartnerschaft.
Wir schätzen Eltern als Expert*innen für ihr Kind und sind uns bewusst, dass wir unseren hohen Ansprüchen nur in gemeinsamer und enger Zusammenarbeit mit den Eltern erreichen können.
Eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit ist dabei für uns das Fundament einer guten Erziehungspartnerschaft.
Daher legen wir großen Wert auf einen guten Austausch, nicht nur über die täglich aktuelle Tagesrückblickwand. Folgende Gespräche bieten wir unseren Eltern unter anderem an:
- Aufnahmegespräch
- Eingewöhnungsgespräch vor dem Beginn der Eingewöhnung
- Kennenlerngespräch am ersten Tag der Eingewöhnung
- Gespräch am Ende der Eingewöhnung
- jährliches Entwicklungsgespräch
- tägliche Übergabegespräche
- Abschlussgespräch beim Verlassen der Einrichtung
Eine Schlüsselrolle für eine gute Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Elternschaft nimmt der Elternbeirat ein. Wir bemühen uns auch hier um eine gewinnbringende und transparente Zusammenarbeit. Neben regelmäßigen Beiratssitzungen gehen wir bei allen relevanten Änderungen proaktiv auf die Vertreter der Elternschaft zu.
Wir pflegen ein offenes, vertrauensvolles Verhältnis zu den Eltern und sprechen alle Themen ehrlich an. Dabei bemühen wir uns um Aufklärung und zeigen Zusammenhänge auf.
Wir sind betont klar in unserer Haltung, stellen das Kindeswohl an erste Stelle und orientieren uns an den Bedürfnissen der uns anvertrauten Kinder.
4.12. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen
Um die uns anvertrauten Aufgaben gewissenhaft erfüllen zu können, arbeiten wir als Einrichtungen der Trägerschaft „KTS Verwaltungs GmbH“ untereinander eng zusammen, sowohl im Erfahrungsaustausch als auch personell. Wir versuchen, uns stets mit anderen Kindertageseinrichtungen, Dienststellen und Ämtern wie zum Beispiel dem Referat für Bildung und Sport, Jugendamt/Sozialbürgerhäusern, Frühförderstellen sowie Erziehungs- und Familienberatungsstellen auszutauschen und informell zu erweitern.
Die Kita ist in ein soziales System und in die Umwelt eingebettet. Uns ist es wichtig, einen realen Bezug zu dieser aufzubauen. Durch unsere Schwerpunkttage können und müssen wir die Umwelt im Stadtteil miteinbeziehen. Dazu gehören Ausflüge in die Umgebung sowie die Erkundung der Nachbarschaft, unter anderem am Schwerpunkttag „Natur und Freiland“. Wir gehen mit den Kindern einkaufen und besorgen Zutaten und Materialien, die wir für die pädagogische Arbeit benötigen. Wir besuchen mit den Kindern öffentliche Einrichtungen, Ämter und Geschäfte in unserer Umgebung. Wenn wir Projekte durchführen, die einen handwerklichen oder anderweitigen Arbeitsbereich von Erwachsenen betreffen wie ein Büro, eine Werkstatt usw., dann besuchen wir diese mit den Kindern, um so einen besseren Einblick in die jeweilige Tätigkeit zu bekommen. Wenn die Kinder mehr über öffentliche Berufe zum Beispiel bei der Polizei, im Krankenhaus oder bei der Feuerwehr erfahren möchten, dann organisieren wir auch dort einen Besuch. Brauchen wir Informationen zu einem Thema, dann gehen wir in die Bibliothek oder ein Museum, um fundierte Fachkenntnisse zu erlangen. Der Schwerpunkttag „Künstlerische Kompetenz“ wird mit Besuchen in Kunstmuseen und der Musikschule verbunden. Finden zum Beispiel Stadtteilfeste statt, ist zu prüfen, ob die Einrichtung sich daran beteiligen kann. Es gibt einmal im Jahr einen „Tag der offenen Tür“ in jeder Kita, um interessierte Eltern einzuladen, die Einrichtungen zu besuchen und kennenzulernen.
Wir sind stets bestrebt, den Kindern einen Einblick in ihre Umgebung und Umwelt zu geben und Möglichkeiten aufzuzeigen, durch die sie ihr Wissen erweitern können. Der Stadtteil, in dem unsere Einrichtung liegt, wird in unseren pädagogischen Alltag miteinbezogen und ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit mit den Kindern.
Wir kooperieren und vernetzen uns auch mit anderen Einrichtungen wie Kinderkrippen und Kindergärten, Horten sowie der Grundschule. Andere Kinderkrippen können beispielsweise unsere Kindergartenkinder besuchen, um ein Bild vom Kindergarten-Alltag zu bekommen. Die Vorschulkinder können auch einen Hort besuchen, in dem ihnen gezeigt wird, wie Betreuung nach der Schule aussehen kann. Um unsere vorschulische Erziehung durchführen zu können, arbeiten wir mit der ortsansässigen Grundschule zusammen, damit die Kindergartenkinder optimal auf die Schule vorbereitet werden.
Von Oktober 2019 bis zum Jahr 2023 nimmt die Kita Luna Ramersdorf an dem Projekt „MIK – Modell inklusive Kita“ in Zusammenarbeit mit der Abteilung Fachberatung und Fachplanung der Stadt München und dem Bezirk Oberbayern teil. Die Einrichtung wird dabei sowohl fachlich von der Abteilung Fachberatung und Fachplanung als auch bei der Aufnahme und Umsetzung der täglichen Betreuung von Kindern, die einen integrativen Platz belegen, begleitet. Zusätzlich nehmen die Einrichtung und der Träger an einer projektbegleitenden Studie teil. Ein*e Trägervertreter*in arbeitet zusätzlich in einem Arbeitskreis zum Projekt mit den beteiligten Stellen und erarbeitet zukünftige Rahmenbedingungen für Kitas und Träger bei der Einführung und Umsetzung der inklusiven Arbeit.
Um den Eltern soziale Fachdienste zu vermitteln, ist es wichtig, dass wir uns als Einrichtung mit diesen vernetzen. Dazu gehören zum Beispiel Arztpraxen, das Referat für Gesundheit und Umwelt, Frühförderstellen, das zuständige Sozialbürgerhaus sowie Beratungsstellen für Erziehungsfragen usw. Die Leitung der Kita nimmt Kontakt zu diesen Stellen auf und sorgt für eine gute Vernetzung der Einrichtung. Auch im Sinne unseres Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII müssen wir uns mit den zuständigen Fachdienststellen vernetzen. In diesem Bezug ist es uns auch wichtig, das Team über Vereine wie die AMYNA (Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch) weiterzubilden. Ebenso arbeiten wir mit Ausbildungsstätten zusammen, indem wir Praktikant*innen aufnehmen und in ihrer Ausbildung unterstützen.
Wir sehen uns als einen Teil eines großen Ganzen und deshalb setzen wir uns als Einrichtung aktiv mit unserem Stadtteil, der Umgebung und der Umwelt auseinander.
4.13. Qualitätsentwicklung und -sicherung
In unserer Einrichtung legen wir Wert auf eine hohe Qualität und versuchen diese fortlaufend anzupassen und zu verbessern. Für die Qualitätssicherung in der Praxis und die Personalführung steht das gesamtpädagogische Leitungsteam der Einrichtungsleitung zur Verfügung, welche für das pädagogische Personal und die Einrichtungsleitung direkte Ansprechpartner*innen sind und darüber hinaus selbstständig das Controlling und die pädagogische Qualitätssicherung in der Einrichtung wahrnehmen. Die Einrichtungsleitung überprüft mit ihrem Team die Qualität in ihrer Einrichtung und ist für diese mitverantwortlich.
Ergänzt wird die Qualitätssicherung durch unser Qualitätshandbuch, welches aus folgenden zentralen Teilen besteht und dadurch, dass wir die Prozesse fortlaufend überprüfen, angepasst und geändert wird:
- Aufgaben des Personals, der Führung und des Managements
- Organisation der Kindertageseinrichtung
- Information und Dokumentation
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
- Dienstleistungsprozesse und pädagogische Kernprozesse
- Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Kindertageseinrichtung
Die Qualität wird zusätzlich durch die jährlichen Eltern- und Mitarbeiterbefragungen überprüft und die Ergebnisse werden ausgelegt und in den Gremien Elternbeirat, Team und Träger intern besprochen und umgesetzt. Zusätzlich können wir Elternbefragungen zum Verlauf der Eingewöhnung im Herbst durchführen und zum Abschluss der Kita-Zeit einen Feedbackbogen für die Eltern ausgeben.
Für die Eltern gibt es einen organisatorischen Elternabend, bei dem alle offenen Fragen auch an den Träger gestellt und von diesem beantwortet werden können.
In der Einrichtung haben wir wöchentliche Teamsitzungen und alle sechs Wochen Teamsupervisionen. Die Leitung nimmt an Fachberatungen und alle sechs Wochen an den Leitungstreffen teil, bei denen sich alle Einrichtungsleitungen von KTS treffen und an der Qualität der Einrichtungen arbeiten.
Unsere Mitarbeiter*innen werden fortlaufend geschult, wir haben zwei Klausurtage, ein bis zwei individuelle Teamfortbildungen, eine Einzelfortbildung für jede*n pädagogische*n Mitarbeiter*in im Jahr und die Leitungsqualifizierung.
Ebenfalls können die Kinder in ihrer Kinderkonferenz zur Qualitätssicherung beitragen, indem sie sich zu den Prozessen und dem Tagesablauf äußern können und somit den Alltag mitbestimmen, optimieren und gestalten. Uns ist es wichtig, die Kinder anzuhören und zu beobachten und die Bedingungen an die Bedürfnisse der Gemeinschaft und der Kinder anzupassen.
Kinder haben zusätzlich die Möglichkeit, in einer Kindersprechstunde bei der Leitung Beschwerden und Wünsche einzubringen. Durch gezielte Beobachtung der Kinder im Alltag versuchen wir die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder aufzugreifen und in die Planung und Umsetzung der Arbeit miteinfließen zu lassen.
Wir haben kurze Besprechungswege und legen Wert auf einen offenen und fairen Umgang mit dem gemeinsamen Ziel, einen qualitativ hohen, wertschätzenden und erfahrungsreichen Ort für Kinder und Familien mit unseren Häusern zu schaffen.
Die pädagogische Konzeption wird jährlich im Team und von der Leitung geprüft und weiterentwickelt, zusätzlich werden neue gesetzliche Bestimmungen und veränderte Anforderungsprofile der jeweiligen Häuser in die Fortschreibung der Konzeption miteinbezogen und jährlich zum neuen Bildungsjahr für die Eltern und die Öffentlichkeit neu ausgelegt. Grundlegende Änderungen der Konzeption werden mit dem Elternbeirat im Vorfeld besprochen.
5. Intervention
5.1. Handlungsleitfaden
Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes festgestellt, wird umgehend die Einrichtungsleitung hierüber in Kenntnis gesetzt.
Alle relevanten Beobachtungen, Gespräche und der gesamte Prozess werden schriftlich dokumentiert.
Gemeinsam mit dem gesamtpädagogischen Team, der Einrichtungsleitung und ggf. den beteiligten Pädagog*innen der Einrichtung werden eine kollegiale Beratung und eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt. Kann das Gefährdungsrisiko nicht ausgeräumt werden, wird eine insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) hinzugezogen.
Mit dieser IseF wird erneut eine Risikobewertung vorgenommen und geeignete Maßnahmen werden erarbeitet, die das Risiko einer Gefährdung des Wohls des Kindes abwenden.
Bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und der Erarbeitung geeigneter Maßnahmen werden auch die Eltern und das Kind selbst entsprechend seinem Alter und dem Entwicklungsstand miteinbezogen, wenn hierdurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet ist.
Sollten die Eltern infolgedessen Hilfen in Anspruch nehmen, wird dies in schriftlichen Vereinbarungen festgehalten. Als Träger zeigen wir den Eltern verschiedene Möglichkeiten und Wege zur Inanspruchnahme der Hilfen auf und unterstützen aktiv.
Werden die besprochenen Hilfen nicht angenommen, unzureichend umgesetzt oder erscheinen uns diese als nicht ausreichend, um das Wohl des Kindes sicherzustellen, informieren wir schriftlich die Bezirkssozialarbeit (BSA). Die Eltern setzen wir über diesen Vorgang in Kenntnis, sofern hierdurch keine weitere Gefährdung entsteht.
Besteht eine akute Gefahr für das Wohl des Kindes, wird die Bezirkssozialarbeit umgehend informiert. Ist diese nicht erreichbar, wird die Polizei hinzugezogen.
5.2. Vorgaben
Die KTS Verwaltungs GmbH hat mit der Landeshauptstadt München, Sozialreferat/ Stadtjugendamt, eine Grundvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 8a und § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) geschlossen.
Sie dient als Basis für eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und der KTS Verwaltungs GmbH.
Die Münchner Grundvereinbarung zum Kinderschutz ist Teil unseres Schutzkonzepts. Jede*r Mitarbeiter*in bekennt sich zu Beginn ihrer*seiner Tätigkeit und anschließend einmal jährlich zu dieser Grundvereinbarung.
Bei Bekanntwerden von Ereignissen und Entwicklungen, die geeignet sind das Wohl der uns anvertrauten Kinder zu beeinträchtigen (z.B. Fehlverhalten von Mitarbeitern, Straftaten, schwere Unfälle, Gefährdungen durch zu betreuende Kinder, erhebliche personelle Ausfälle…) erfolgt umgehend eine Meldung nach § 47 SGB VIII an die Fachaufsicht.
5.3. Dokumentation
Eine möglichst detaillierte und objektive Beobachtung sehen wir als Grundlage für ein gezieltes pädagogisches Handeln.
Gemeinsam mit den Kindern und Eltern führen wir kontinuierlich ein Portfolio für jedes Kind, das die Entwicklung dokumentiert.
Vor allem bei Krippenkindern führen wir detaillierte Beobachtungen anhand des Beller & Beller-Bogens.
Für Kinder mit Migrationshintergrund nutzen wir den SISMIK-Bogen, um das Sprachverhalten und die Sprachinteressen zu dokumentieren.
Mit dem SELDAK-Bogen beobachten wir Kinder mit deutscher Muttersprache systematisch.
Der PERiK-Bogen dient uns zur Beobachtung und Dokumentation der sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder.
Neben diesen Beobachtungsinstrumenten liegen in jedem Raum freie Dokumentationsbögen und Digitalkameras bereit, damit jederzeit freie Beobachtungen von besonderen und aussagekräftigen Situationen durchgeführt werden können.
Sollten Auffälligkeiten vermutet oder festgestellt werden, wird das gesamte Team gebeten hierzu Beobachtungen durchzuführen, um so einen noch detaillierteren und objektiveren Eindruck zu bekommen.
Unsere Beobachtungen fließen in das jährliche Entwicklungsgespräch ein, dass wir mit den Eltern anhand einer Ressourcensonne führen und dokumentieren.
Generell werden alle Gespräche, insbesondere die darin getroffenen Vereinbarungen, schriftlich festgehalten. Die Einrichtungsleitung vergewissert sich regelmäßig, ob die getroffenen Vereinbarungen angemessen umgesetzt werden.
Jährlich wird durch das gesamtpädagogische Team und die Fachberatungen eine mehrtägige Begehung jeder Einrichtung durchgeführt, bei der die Einhaltung der Qualitätsstandards über-prüft und die Umsetzung der pädagogischen Konzeption im Alltag festgehalten werden. Im Anschluss werden mit der Einrichtungsleitung Ziele und das weitere Vorgehen erarbeitet.
Bei Auffälligkeiten und gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls werden sämtliche Beobachtungen, die Umsetzung getroffener Vereinbarungen sowie sämtliche Verfahrensschritte ausführlich schriftlich dokumentiert. Für die Dokumentation der getroffenen Vereinbarungen gelten dabei folgende Mindestanforderungen:
- beteiligte Pädagog*innen
- zu beurteilende Situation
- Art und Inhalte des Abwägungsprozesses
- Ergebnis der Beurteilung
- weitere Entscheidungen
- Festlegung der Verantwortlichkeit für den nächsten Schritt
- Zeitvorgabe für Überprüfungen
6. Anlaufstellen und Adressen
In München gibt es ein breit gefächertes Angebot an Hilfs- und Beratungsstellen, die stets aktuell auf der Seite der Münchner Hilfenetzwerke des Referats für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München aufgelistet sind (www.hilfenetzwerke.de).
Neben vielen anderen Stellen greifen wir vorwiegend auf folgende Hilfsangebote zurück:
Bezirkssozialarbeiter*innen und Sozialarbeiter*innen (SBH)
Dieser Dienst unterstützt Familien bei verschiedenen sozialen Fragen, die von den Familien nicht mehr allein bewältigt werden können.
Die Vermittlung der Bezirkssozialarbeiter*innen erfolgt über das zuständige Sozialbürgerhaus im jeweiligen Stadtteil.
Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen bekommen Eltern und Kinder Informationen, Beratungs- und Unterstützungsangebote bei verschiedenen familiären und sozialen Problemen.
Vermittelt werden die Beratungsstellen unter der Nummer: 089 23349697
KinderschutzZentrum München
Das KinderschutzZentrum unterstützt Familien als Fachberatungsstelle in belastenden Lebenssituationen, insbesondere bei körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt oder Vernachlässigung im familiären Umfeld.
Das KinderschutzZentrum ist erreichbar unter: 089 555356
Krisendienst Psychiatrie Oberbayern
Dieser Krisendienst dient als Soforthilfe bei seelischen Krisen jeder Art und bietet telefonische Beratung, mobile Einsätze und Vermittlung an weiterführende Hilfen.
Dieser Dienst ist rund um die Uhr erreichbar unter: 0800 655 3000
Fachberatung zum Kinderschutz (IseF)
Als Kindertageseinrichtung haben wir Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft, die uns bei der Einschätzung unterstützt, die nächsten Schritte mit uns plant und gegebenenfalls geeignete Hilfsangebote vermittelt.
Unsere Einrichtungsleitungen nehmen bereits im Vorfeld Kontakt zu ihrer zuständigen Fach-kraft für Kinderschutz auf, um im Akutfall schnell und souverän handeln zu können.
Eine Übersicht und Kontaktmöglichkeiten finden sie hier.
7. Impressum
Trägerschaft
KTS Verwaltungs GmbH
Haidelweg 46
81241 München
Vertreten durch:
Die Geschäftsführer Dr. Kurt Berlin und Johannes Nagel
Ansprechpartner:
Sarah-Linda Manes (Regionalleitung)
E-Mail: s.manes@kita-luna.de
Urheberrecht
Die durch den Herausgeber erstellten Inhalte der Einrichtungskonzeption unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Soweit Inhalte des Ernährungskonzeptes nicht vom Herausgeber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.
München, 2025